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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen Latin Island Festival

Veranstalter: Spreeblick Event GmbH
Anschrift: Mühlenstraße 8a, 14167 Berlin
Geschäftsführung: Philippe Gouverneur

Mit Erwerb der Eintrittskarte stimmt der Besucher den nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen zu. Sie gelten zwischen dem Teilnehmer der Veranstaltung „Latin Island”, nachfolgend „Besucher” genannt, und der Spreeblick Event GmbH, als „Veranstalter“. Ergänzend gelten die aktuellen Aushänge und die Anweisungen des Ordnungspersonals vor Ort sowie die aktuellen Hinweise auf der Homepage des Veranstalters (www.Latin-Fiesta.de).

I. Allgemeine Bestimmungen

Achtung: Zutritt zum Festival nur mit aktuellem Testergebnis oder einer vollständigen Impfung.

1. Das Latin Island Festival findet am 10. Juli 2021 von 13 Uhr - 23:59 Uhr und am 11.Juli von 13 Uhr bis 23:59 Uhr statt und kann vom Veranstalter bei Regen abgesagt werden. In den gennanten Fällen bestehen bei Absage der Veranstaltung keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz. Besteht durch die Durchführung des Festivals aufgrund von besonderen Wetterbedingungen, Naturereignissen oder anderen Umständen, die vom Veranstalter nicht zu vertreten sind, eine Gefahr für Personen und Wertgegenstände, so ist der Veranstalter berechtigt, das Festival zu unterbrechen, und – sofern zur Gefahrenabwendung erforderlich – auch abzusagen. Im Falle eines solchen Ausfalls bestehen keine Ansprüche auf Rückerstattung des Eintrittspreises oder Schadensersatz.

2. Es kann kurzfristig zu Programmänderungen kommen. Bei Verhinderung oder Absage des Auftritts einzelner KünstlerInnen bemüht sich der Veranstalter um entsprechenden Ersatz. Ansprüche auf Rückvergütung des Eintrittspreises oder Schadensersatz bestehen in diesem Fall nur, wenn der Veranstalter die Verhinderung oder Absage vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.

3. Der Zutritt zu bestimmten Veranstaltungsbereichen mit beschränktem Fassungsvermögen wird nur im Rahmen der behördlich genehmigten Zuschauerkapazitäten gewährt. Bei Erreichung der Kapazitätsgrenze ist der Veranstalter berechtigt, den Zutritt zeitweise zu beschränken oder vollständig zu verweigern. Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche bestehen in diesem Fall nicht.

4. Bei Abbruch des Festivals aufgrund behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Entscheidung bestehen ebenfalls keine Rückvergütungs- oder Schadensersatzansprüche, es sei denn, dem Veranstalter kann hierbei Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden.

5. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung räumlich, sowie zeitlich zu verlegen, soweit dies für den Besucher zumutbar ist und spätestens eine Woche vor Beginn der Veranstaltung bekannt gegeben wird. Bei Absage des Festivals vor Veranstaltungsbeginn aus Gründen, die der Veranstalter zu verantworten hat, hat der Besucher einen Anspruch auf Erstattung des Eintrittspreises zum Nennwert. Ein darüber hinausgehender Schadensersatzanspruch besteht nicht.

6. Aus Sicherheitsgründen kann der Veranstalter einzelne Bereiche des Festivalgeländes vorübergehend oder vollständig räumen und absperren, ohne dass dies einen Anspruch auf teilweise Rückerstattung des Kartenpreises begründet. Den diesbezüglichen Anweisungen des Veranstalters oder den Anweisungen der von ihm beauftragten Personen ist unmittelbar Folge zu leisten.

7. Das Erklettern von Zäunen, Lichtmasten, fliegenden und festen Bauten, Stromkästen, Sanitärstationen, Mobiltoiletten und anderen Infrastruktureinrichtungen ist auf dem gesamten Festivalgelände verboten. Die Benutzungs- und Sicherheitshinweise an Geräten und Einrichtungen sind zu beachten. Regelungen zu anderen Gefahrenbereichen wie beispielsweise Spielgeräten, Schaukeln, Wasserflächen usw. sind einzuhalten.

8. Während der Veranstaltung sind Abfälle in die dafür bereitgestellten Tonnen und Container zu entsorgen.

9. Tickets

Tickets

Tickets können nur über unsere Website www.LatinFiesta.de reserviert und erworben werden.

Ticketkäufe sind final und können nicht widerrufen oder angefochten werden. Grundlage hierfür ist § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB

II. Hausrecht

1. Den Anweisungen des Ordnungspersonals oder anderen vom Veranstalter erkennbar zur Wahrnehmung des Hausrechts beauftragten Personen ist jederzeit Folge zu leisten.

2. Beim Betreten des Festivalgeländes können vom Ordnungspersonal Sicherheitskontrollen in Form von Leibes- und Taschenvisitationen vorgenommen werden.

3. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes insbesondere in Fällen, in denen ein Besucher auf dem Festivalgelände
• gegen die allgemeinen Geschäftsbedingungen verstößt,
• strafbare Handlungen begeht (bspw. Körperverletzung, Diebstahl, Sachbeschädigung, Drogenbesitz und -handel, sexuelle Nötigung, Beleidigung, Umweltverschmutzung),
• ausländerfeindliches, sexistisches oder in sonstiger Weise diskriminierendes Verhalten an den Tag legt,
• Zelte, Bühnen, Toiletten oder fremdes Eigentum besprüht, beklebt, beschmiert oder anderweitig mutwillig beschädigt,
• durch sein Verhalten die Gesundheit oder das Eigentum Anderer gefährdet (bspw. Ausübung körperlicher Gewalt, Werfen von Gegenständen auf Besucher oder Bühnen, Beklettern der Bühnen, Traversen, Lautsprecherboxen oder Zelte sowie Stagediving, Pogen und Crowdsurfing),
• gegen die Anweisungen des Ordnungspersonals handelt,
• in für ihn gesperrte und entsprechend gekennzeichnete Bereiche (bspw. Backstage-, KünstlerInnen- und Bühnenbereiche) eindringt,
• ohne Zustimmung des Veranstalters gewerblichen Handel auf dem Festivalgelände betreibt sowie
• wild uriniert

ist der Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen berechtigt, diesen Besucher, in schwerwiegenden Fällen auch ohne jegliche Verwarnung, vom Festivalgelände zu verweisen und dauerhaft von der Veranstaltung auszuschließen. In diesem Fall verliert die Eintrittskarte, sowie das Festivalbändchen die Gültigkeit. Ein Anspruch auf erneuten Einlass oder auf Rückerstattung des Eintrittspreises wie auch auf Schadensersatzansprüche gegenüber dem Veranstalter sind ausgeschlossen.

4. Mutwillige Beschädigungen von Bäumen und Gehölzgruppen auf dem gesamten Festivalgelände und angrenzenden Waldstücken sind untersagt und werden als Vandalismus verfolgt.

5. Auf dem gesamten Festivalgelände werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit dem Kauf der Eintrittskarte willigt der Besucher der Anfertigung von Aufnahmen und der seitens des Besuchers unentgeltlichen Verwendung seines Bildnisses und seiner Stimme für Fotografien, Film- und Tonaufnahmen, sowie der kommerziellen Verwertung in allen gegenwärtigen und zukünftigen Medien ein, die vom Veranstalter oder von ihm beauftragte Personen während der Veranstaltung auf dem Festivalgelände erstellt werden. Dies schließt beispielsweise auch die anschließende Verwendung auf der Internetseite sowie sozialen Medien, im Programmheft für Folgeveranstaltungen, auf Flyern und Plakaten und in Presseberichten des Veranstalters ein.

III. Einlass

1. Der Einlass zu dem Festivalgelände ist nur mit gültiger Eintrittskarte erlaubt. Gegebenenfalls müssen Eintrittskarten personalisiert werden. Die Personalisierung ist durch eine vom Veranstalter zur Verfügung gestellte Website durchzuführen und muss über diese erfolgen. Die Eintrittskarte ist nach ihrer Entwertung nicht mehr übertragbar. Bei Verlust der Eintrittskarte besteht kein Anspruch auf Ersatz. Der gewerbliche Weiterverkauf von Eintrittskarten ist nicht gestattet. Die Verwendung der Eintrittskarten zu Verlosungszwecken und/oder zur Durchführung von Gewinnspielen ist ohne die explizite vorherige schriftliche Genehmigung des Veranstalters ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß gegen diese Bedingungen führt zum entschädigungslosen Verlust der Zutrittsberechtigung.

2. Beim erstmaligen Betreten des Festivalgeländes wird die Eintrittskarte erstmalig entwertet. Am Folgetag kann die Eintrittskarte erneut zum einmaligen Betreten des Festivalgeländes genutzt werden.

3. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Besuchern aus wichtigem Grund den Einlass zu verwehren. In diesem Fall hat der Besucher das Recht auf Erstattung des Nennwerts der Eintrittskarte, es sei denn die Verweigerung des Einlasses aus wichtigem Grund ist in der Person des Besuchers begründet. Ein darüberhinausgehender Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen. Es sei denn, dem Veranstalter kann grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zur Last gelegt werden.

4. Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren ist der Zutritt nicht gestattet.

5. Das Mitbringen von Tieren, insbesondere von Hunden, auf das

IV. Haftung

1. Jeder Besucher haftet für den von ihm verursachten Schaden.

2. Der Veranstalter haftet nicht für verlorengegangene Gegenstände sowie für Schäden und Verluste, die dem Besucher durch Einbruch, Diebstahl, Feuer, Naturereignisse oder sonstige Vorkommnisse entstehen.

3. Vertragswesentliche Pflichten im vorgenannten Sinne sind solche, deren Erfüllung eine ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Besucher vertrauen darf. Die Haftung des Veranstalters bei Verletzung seiner vertragswesentlichen Pflichten ist der Höhe nach auf den vorhersehbaren und vertragstypischen Schaden begrenzt.

4. Der Besucher ist sich im Klaren darüber, dass von lauter Musik eine Gefährdung für seine Gesundheit ausgehen kann. Der Besucher hat selbst darauf zu achten, dass er sich in einem für ihn zuträglichen Maße Schalleinwirkungen aussetzt. Eine unmittelbare Nähe zu Lautsprecherboxen ist daher zu vermeiden. Entsprechende Absperrungen sind unbedingt zu beachten. Ein Gehörschutz (bspw. Earplugs) wird im Veranstaltungsbereich, insbesondere in der Nähe der Bühnen, dringend empfohlen. Der Veranstalter haftet für Hörschäden nur in Fällen, in denen ihm oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt oder eine Verkehrssicherungspflicht nicht erfüllt wurde.

5. Das Betreten von Gleisanlagen und Böschungen erfolgt auf eigene Gefahr. Eine Haftung dem Veranstalter gegenüber ist ausgeschlossen, es sei denn, ihm kann grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden.

V. Gewinnspiele

1. Die Gewinner von Verlosungen, die auf unseren Social Media Kanälen stattfinden, werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und per Direct Message benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner 72 Stunden nach Gewinnbenachrichtigung nicht zurück, wird der Gewinn neu verlost.

2. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Facebook und wird in keiner Weise von Facebook gesponsert, unterstützt oder organisiert.

3. Der Rechtsweg und die Barauszahlungen des Gewinns sind ausgeschlossen.

4. Teilnahmeschluss ist jeweils direkt beim Gewinnspiel vermerkt

X. Schlussbestimmung

1. Der Gerichtsstand ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

2. Sofern einzelne Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht rechtswirksam sind oder werden, wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt. Anstelle der nichtrechtswirksamen Klausel tritt die gesetzliche Regelung.